Vereinheitlichung der Standard-Vorlaufzeit für SEPA-Basis-Lastschriften

Aktuell werden bei SEPA-Basis-Lastschriften drei unterschiedliche Vorlaufsfristen geführt. Dabei wird zwischen einer erstmaligen Lastschrift, mit einer Vorlaufsfrist von 5 Tagen, und einer wiederkehrenden Lastschrift, mit einer Vorlaufsfrist von 2 Tagen, unterschieden. Bereits im November 2013 wurde in Deutschland die verkürzte Vorlagefrist von einem Tag (COR1) als Option im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren mit dem Produkt Euro-Eil-Lastschrift eingeführt.

Nun ist eine Vereinheitlichung dieser Vorlagefrist geplant und zwar im Sinne der vom Kunden gewünschten kurzen Vorlagefrist. Avisiert ist im November 2016 die Vorlaufsfrist 1 Tag als Standard einzuführen und somit die Vorlaufsfristen 5 Tage bzw. 2 Tage abzuschaffen.

Bisher wird noch geprüft, ob und welche Auswirkung eine Zusammenführung der SEPA Basis- und Euro-Eil-Lastschriften hat, damit voraussichtlich Ende 2015 die Änderungen umgesetzt werden können.

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