Unzulässige Entgelte für die gängigsten bargeldlosen Zahlverfahren

Ab Januar 2018 dürfen kostendeckende Aufschläge bzw. Entgelte (sogenanntes Surcharge) für bargeldlose Zahlungsmittel nicht mehr vereinbart werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung und dem Bundesrat mit dem Gesetz zur PSD2-Umsetzung im Juni 2017 verabschiedet.

Die EU-Regelungen zur PSD2 (Payment Service Directive) gelten europaweit und betreffen alle Zahlungen an der Ladenkasse und in Online-Shops. Betroffen sind elektronische Zahlungsmittel wie SEPA-Lastschrift, SEPA- Überweisung und Bezahlkarten von Verbrauchern (Debit- und Kreditkarten).

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Onlineshop frühzeitig umzustellen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Gegebenenfalls muss hierzu der Bestellprozess angepasst werden.

Falls Sie Entgelte erheben, muss der Bestellprozess gegebenenfalls angepasst werden. Sie sollten außerdem nicht vergessen, ihre AGB, die meist Regelungen zu Entgelten beinhalten, zu prüfen und der neuen Rechtslage anzupassen.

Quelle: VR pay konform! 2017-Q4
 

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