Gläubiger-Identifikationsnummer zwingend erforderlich bei der CardProcess

Gemäß den SEPA-Spezifikationen und den Richtlinien der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) -ist für die ordnungsgemäße Verarbeitung einer Girocard- oder Lastschrift- Transaktion, bei der Umsatzverarbeitung eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Händlers mitzuliefern. 

Die CardProcess hat uns jetzt mitgeteilt, dass ab dem 15.09.2015 die Transaktionseinreichung ohne eine Gläubiger-Identifikationsnummer nicht mehr möglich ist.

Die Beantragung der Gläubiger-ID kann auf der Internetseite, www.glaeubiger-id.bundesbank.de, direkt bei der Deutschen Bundesbank vorgenommen werden. Auf dieser Seite erhalten Sie auch eine Verfahrensbeschreibung und weitere Hinweise. Die Beantragung und Zurverfügungstellung der Gläubiger-ID ist seitens der Bundesbank kostenlos.

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