Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer für Kartenzahlungsterminals

Ab dem 01.06.2015 ist - gemäß den SEPA-Spezifikationen und den Richtlinien der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) - für die ordnungsgemäße Verarbeitung einer Girocard- oder Lastschrift- Transaktion, bei der Umsatzverarbeitung eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Händlers mitzuliefern.

Wir möchten daher alle Kunden, die ein Kartenzahlungsterminal unseres Hauses nutzen, bitten, eine Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen und uns diese per Fax oder per Mail bis zum 31.01.2015 mitzuteilen. Die Beantragung der Gläubiger-ID kann auf der Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de direkt bei der Deutschen Bundesbank vorgenommen werden. Auf dieser Seite erhalten Sie auch eine Verfahrensbeschreibung und weitere Hinweise. Die Beantragung und Zurverfügungstellung der Gläubiger-ID ist seitens der Bundesbank kostenlos.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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