Bald sind neue Kassen Pflicht

Zum 1. Januar 2017  treten neue Gesetze in Kraft, die die Anforderungen an Kassensysteme verschärfen. Von der GoBD wird gefordert, dass alle elektronischen Buchungen unveränderbar aufgezeichnet und für zehn Jahre gespeichert werden müssen. Für Einzelhändler, Hoteliers und Gastronomen hat dies zur Folge, dass Sie Ihre alten, analogen Kassen mit hohem finanziellem Aufwand nachrüsten oder gegen neue digitale Kassen austauschen müssen.

Bislang waren Unternehmen ohnehin schon zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronische Form sowie zum Datenzugriff verpflichtet. Hierbei ist wichtig, dass alle Einzelbuchungen nachvollziehbar sind.

Ab dem 1. Januar 2017 müssen die neuen GoBD Anforderungen von allen Betrieben umgesetzt werden, wenn sie mit einer elektronischen Registrierkasse arbeiten. Andernfalls können Bußgelder drohen und Hinzuschätzungen des Gewinns durch das Finanzamt, da es sich um ein Verstoß gegen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zu Datenzugriff).
Eine gesetzliche Verpflichtungen zur Verwendung einer elektronische Registrierkasse besteht weiterhin aber nicht, allerdings muss bedacht werden, dass die Anforderungen vom Finanzamt an die Buchführung immer höher werden, so dass abzuwägen ist, ob es sich heutzutage noch lohnt auf eine elektronische Registrierkasse zu verzichten.

Bei Neukauf einer elektronischen Registrierkasse sollte zwingend darauf geachtet werden, dass diese auch den künftigen Anforderungen gerecht wird, denn spätestens im Jahr 2022 wird ein neuer Gesetzentwurf, zum Schutz vor Manipulation von digitalen Aufzeichnungen, umgesetzt.

Wer ist betroffen?
Alle Gewerbetreibende, die Bücher führen. Kleingewerbetreibende, die freiwillig Bücher führen, müssen auch alle Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen.

Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt werden?
In der GoBD 2015 wird genau beschrieben, wie die Buchführung und sonstige steuerrelevanten Aufzeichnungen eines Unternehmens aussehen sollten.

Wie muss nun vorgegangen werden?
Alle Prozesse und Software-Systeme, die mit steuerrelevanten Daten in Verbindung stehen, müssen die GoBD-Anforderungen erfüllen. Alte Kassensysteme, die den Anforderungen nicht entsprechen  müssen bis zum Ende des Jahres 2016 ersetzt werden.  

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Quellen: GOBD2017 – Anforderungen an Kassensysteme werden verschärft am 3. November 2016
DerWesten – Bald sind neue Kassen Pflicht am 09. November 2016

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